Allgemeine Geschäftsbedingungen Home Society B.V.
Niedergelassen in Lisse, Niederlande (Handelskammernr. 28060612)
Artikel 1: Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Sachen und Dienstleistungen, die von der HOME SOCIETY B.V., nachstehend „Verkäufer“ genannt, an den Käufer/Auftraggeber, nachstehend „Käufer“ genannt, geliefert werden.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt werden.
3. Die Anwendbarkeit der Einkaufsbedingungen oder anderer Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgelehnt.
Artikel 2: Angebote
1. Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
2. Die vom Verkäufer im Webshop und in den Katalogen gemachten Angaben zu den Artikeln wie Eigenschaften, Größen, Zusammensetzungen sowie Farben sind Richtwerte und werden in gutem Glauben gemacht.
Artikel 3: Vertrag
1. Der Vertrag mit dem Käufer wird durch die schriftliche Annahme der Bestellung oder der Anfrage des Verkäufers geschlossen.
2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer innerhalb von acht Tagen schriftlich mitzuteilen, dass die Bestellung gemäß dem in Absatz 1 genannten Vertrag aufgrund von Umständen, von denen der Verkäufer vernünftigerweise nicht Kenntnis haben konnte, nicht oder nicht ohne Änderungen ausgeführt werden kann; in diesem Fall gilt der Vertrag als aufgelöst, sofern keine Einigung erzielt wird.
3. Vom Käufer nach Vertragsabschluss vorgeschlagene Änderungen und/oder Ergänzungen werden vom Verkäufer nur nach seiner ausdrücklichen Zustimmung ausgeführt.
4. Jeder mit dem Verkäufer geschlossene Vertrag enthält die auflösende Bedingung, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers nach dem alleinigen Ermessen des Verkäufers nachgewiesen wird. Der Verkäufer ist auch berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrags vom Käufer die Sicherheit zu verlangen, dass sowohl die Zahlungsverpflichtungen als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden.
Artikel 4: Preise
1. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, enthält der Verkaufspreis den Preis der Sachen und/oder Dienstleistungen exklusive Umsatzsteuer, der im Webshop und in den Katalogen des Verkäufers zum Zeitpunkt der Anfrage oder Bestellung des Käufers angegeben ist.
2. Die Preise im Webshop und in den Katalogen des Verkäufers sowie die Vorräte können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Der Verkäufer ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, die sich aus der Erhöhung der Zölle und/oder Verbrauchsteuern, den Transportkosten, den Erhöhungen der Importeure/Fabrikpreise und den Wechselkursen ergeben.
3. Soweit eine wesentliche Preisänderung nach der Bestellung durch den Käufer vorliegt, wird der Verkäufer dies dem Käufer umgehend mitteilen. Der Käufer gilt als mit dem angepassten Preis einverstanden, wenn er nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich Einwände gegen die Preiserhöhung erhebt.
4. Kosten, die sich aus Ergänzungen und/oder Änderungen der Anfrage, der Bestellung und damit des Vertrags ergeben, gehen zulasten des Käufers.
Artikel 5: Lieferung
1. Die angegebenen Lieferfristen für die von dem Verkäufer zu liefernden Sachen gelten annähernd. Eine geringfügige oder unter Berücksichtigung der Umstände angemessene Überschreitung der Lieferzeit kann dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden. Der Verkäufer gerät bei Überschreitung der Lieferfrist erst nach einem per Einschreiben gesendeten schriftlichen Inverzugsetzung in Verzug.
2. Lieferfristen beginnen erst dann, bzw. werden bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt, zu dem alle vom Käufer zu erteilenden Informationen, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich sind, im Besitz des Verkäufers sind.
3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Lieferung von Sachen mit einem Rechnungswert von 300 € oder mehr exkl. MwSt. innerhalb der Niederlande „frachtfrei Käufer“. Bei der Lieferung von Sachen mit einem Rechnungswert von weniger als 300 € exklusive MwSt. können Versand- und Verwaltungskosten erhoben werden. Die Einzelheiten der Lieferung bei der Ausfuhr werden von den Vertragsparteien festgelegt.
Für Lieferungen außerhalb Deutschlands gelten andere Lieferbedingungen, die Sie hier nachlesen können:
| Country | Order Value below | Shipping Costs |
| Standard - Austria | €1000 | €50 |
| Standard - Belgium | €300 | €15 |
| Standard - Czech Republic | €1,500 | €150 |
| Standard - Denmark | €500 | €50 |
| Standard - Estonia | €1,500 | €150 |
| Standard - France | €500 | €30 |
| Standard - Germany | €500 | €20 |
| Standard - Greece | €1,500 | €150 |
| Standard - Ireland | €1,500 | €200 |
| Standard - Italy | €1,000 | €50 |
| Standard - Luxembourg | €400 | €20 |
| Standard - Netherlands | €300 | €15 |
| Standard - Slovakia | €1,500 | €150 |
| Standard - Portugal | €1,500 | €200 |
| Standard - Spain | €1,500 | €200 |
| Standard - Sweden | €1,500 | €150 |
| Standard - Switzerland | €5,000 | €125 |
| Standard - United Kingdom | €1,500 | €200 |
4. Die Lieferung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Sachen in Teilpartien zu liefern und zu fakturieren.
Artikel 6: Risikoübergang
1. Das Risiko für die Sachen geht mit der Lieferung auf den Käufer über.
2. Nimmt der Käufer die Sachen nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, so werden diese auf seine Kosten und sein Risiko verwahrt. In solchen Fällen kann der Verkäufer dem Käufer Lagerkosten in Höhe des für den Verkäufer geltenden Tarifs in Rechnung stellen.
Artikel 7: Zahlungen
1. Der Verkäufer gewährt für seine Verkaufsrechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto oder Ausgleichszahlungen.
2. Bei Überschreitung dieser vereinbarten Zahlungsfrist ist der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung.
3. Außerdem hat der Käufer im Falle eines Versäumnisses zusätzlich zu den im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens gegebenenfalls anfallenden Verfahrenskosten eine außergerichtliche Inkassokostenvergütung in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags in Höhe von mindestens 150 EUR zu zahlen.
4. Etwaige Zahlungen des Käufers werden zunächst von den fälligen Verzugszinsen und/oder außergerichtlichen Inkassokosten abgezogen.
5. Der vom Käufer zu zahlende Betrag ist unverzüglich und ohne Mahnung fällig, wenn der Käufer mit der pünktlichen Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer in Verzug ist.
Artikel 8: Eigentumsvorbehalt
1. Die vom Verkäufer an den Käufer zu liefernden Sachen unterliegen dem Eigentumsvorbehalt, wonach das Eigentum an den Käufer erst übergeht, nachdem dieser alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, einschließlich etwaiger Verzugszinsen und außergerichtlicher Kosten, erfüllt hat.
2. Der Käufer ist somit nicht berechtigt, noch nicht (vollständig) bezahlte Sachen zu verpfänden oder das Eigentum an ihnen auf Dritte zu übertragen. Darüber hinaus unterrichtet der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich, wenn eine Situation vorliegt, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen gefährdet.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, die gelieferten Sachen auf Kosten des Käufers an dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen (oder zurückholen zu lassen), wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn dies eintreten kann. Dies gilt unter anderem für Konkurs(anmeldung),
eine (drohende) Zahlungseinstellung oder eine (mögliche) Pfändung von Vermögensgegenständen des Käufers.
Artikel 9: Rücksendungen
1. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der betreffenden Waren kann der Käufer diese ohne Angabe von Gründen zurücksenden, wenn die Sache ungebraucht, unbeschädigt, nicht getestet und in der Originalverpackung verpackt ist. Die Versiegelung der Verpackung muss unversehrt, ungeöffnet und nicht entfernt sein.
2. Die Rücksendung der gelieferten Sachen erfolgt auf Rechnung und Risiko des Käufers.
3. Das Rückgaberecht gilt nicht für Produkte, die auf Antrag des Käufers maßgeschneidert hergestellt werden.
Artikel 10: Reklamationen
1. Bei Lieferungen muss der Fahrer, der die Sachen im Auftrag des Käufers oder in seinem Namen geliefert hat, jeden sichtbaren Verlust und/oder jede sichtbare Beschädigung der Sachen, die während der Beförderung zur vereinbarten Lieferadresse entstehen, schriftlich auf dem Transportdokument festhalten. Der Käufer hat dem Verkäufer unverzüglich eine Kopie zu übermitteln.
2. Sonstige Reklamationen werden nur behandelt, wenn und soweit sie dem Verkäufer spätestens 7 Tage nach Lieferung der gekauften bzw. garantierten Sache schriftlich mitgeteilt werden und dem Verkäufer Gelegenheit zur Überprüfung gegeben wurde.
3. Beanstandungen von Rechnungen sind ebenfalls schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach dem Versanddatum der Rechnungen einzureichen.
4. Nach Ablauf dieser in diesem Artikel genannten Fristen wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Lieferung bzw. die Rechnung genehmigt hat. Dann werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer behandelt.
5. Reklamationen wegen geringfügiger Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung und Beschaffenheit, die im Hinblick auf die Art der zu liefernden Sachen üblich sind, werden vom Verkäufer nicht anerkannt.
6. Bei Reklamationen, die vom Verkäufer anerkannt werden, ist der Verkäufer nur verpflichtet, die betreffenden Sachen zu ersetzen oder den für diese Sachen in Rechnung gestellten Preis gutzuschreiben, je nach Ermessen des Verkäufers.
7. In Bezug auf Reklamationen gilt jede Teillieferung als gesonderte Lieferung.
Artikel 11: Gewährleistung
1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gilt für die gelieferten Sachen eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wobei sich die Gewährleistung auf etwaige Material- und Herstellungsfehler bei den gelieferten Sachen bezieht. Gewährleistungsansprüche werden nur behandelt, wenn diese Fehler innerhalb des genannten Gewährleistungszeitraums dem Verkäufer ausführlich mitgeteilt wurden.
2. Die Gewährleistung umfasst den Ersatz während der Gewährleistungsfrist oder nach dem Ermessen des Verkäufers die Reparatur des festgestellten Fehlers nach bestem Wissen und Gewissen oder die Rückerstattung des Kaufpreises, je nach dem Ermessen des Verkäufers. Im Rahmen der Gewährleistung ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
3. Auf Wunsch des Käufers holt der Verkäufer die im Rahmen der Gewährleistung reparaturfähigen Sachen kostenlos an der Adresse ab, an die die Sache geliefert wurde. Bei der Übergabe der Sache an den Verkäufer muss der Käufer im Besitz einer (Kopie der) Kaufrechnung sein.
3. Ist ein Mangel an der gelieferten Sache ganz oder teilweise auf Handlungen des Käufers zurückzuführen, wie z.B. unsorgfältige oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung der Anweisungen in der Bedienungsanleitung, falsche Lagerung, oder ist er die Folge äußerer Ursachen (wie z.B. Feuer- und Wasserschäden), erlischt die Gewährleistungspflicht. Die dem Verkäufer dann entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für die Prüfung (mindestens eine Stunde) und die Transportkosten, können dem Käufer in den vorgenannten Fällen zu den dann beim Verkäufer geltenden Sätzen in Rechnung gestellt werden.
4. Jeder Anspruch auf Gewährleistung erlischt während des Zeitraums, in dem der Käufer eine oder mehrere Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat.
5. Für Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistungsfrist durchgeführt werden, gilt eine 3-monatige Gewährleistung. Reparaturen, die innerhalb dieser 3-monatigen Frist durchgeführt werden, berechtigen nicht zu einer neuen Gewährleistungsfrist.
Artikel 12: Haftung
1. Der Verkäufer haftet nur für unmittelbare Schäden, die auf einen zurechenbaren Mangel zurückzuführen sind, sofern er zuvor schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzt wurde. Der Verkäufer haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Datenverlust, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen.
2. Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises der betreffenden an den Käufer gelieferten Sache exklusive Mehrwertsteuer beschränkt. Ist der Schaden durch die Versicherung des Verkäufers gedeckt, so ist die Entschädigung auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer in dem betreffenden Fall auszahlt.
3. Ein Anspruch gegen den Verkäufer aus diesem Grund verjährt mit Ablauf von 12 Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
Artikel 13: Höhere Gewalt
1. Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder Teilerfüllung aufgrund höherer Gewalt und/oder wenn ihm die Ursache nach dem Gesetz, der Rechtshandlung oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zuzurechnen ist. Darunter fallen Verspätung, Verlust oder Beschädigung während des Transports durch die Lieferanten des Verkäufers, Feuer, (Bürger-)Krieg, auch außerhalb der Niederlande, Aufruhr, Epidemien, Verkehrsstörungen, Streiks, Seekatastrophen aller Art usw.
2. In diesem Fall wird die Verpflichtung des Verkäufers für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt. Sobald die Einhaltung dauerhaft unmöglich wird, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Soweit der Verkäufer Teillieferungen vorgenommen hat, ist der Käufer verpflichtet, diese zu bezahlen.
Artikel 14: Auflösung
1. Der Verkäufer kann den Kaufvertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten auflösen, wenn auf Seiten des Käufers eine Situation eintritt, in der er die Kontrolle über sein Vermögen verliert, z. B. durch Konkurs, (vorläufigen) Zahlungsaufschub, Antrag auf Umschuldung oder Pfändung seines Vermögens. Bereits versandte Rechnungen für bereits gelieferte Sachen werden in diesem Fall sofort fällig.
Artikel 15:
1. Für die vom Verkäufer zu liefernden Sachen können geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte wie Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht oder Markenrecht gelten, die ausschließlich dem Berechtigten zustehen: dem Verkäufer selbst oder seinem bzw. seinen Lieferanten. Der Käufer erklärt, diese Rechte zu respektieren und sie in keiner Weise zu verletzen, z. B. durch Vervielfältigung oder Veröffentlichung oder in sonstiger Weise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
Artikel 16: Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Auf die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Verträge und auf etwaige Streitigkeiten zwischen ihnen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG 1980) und aller anderen internationalen Verträge über den Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
2. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Erfüllung des in diesen Bedingungen geregelten Vertrags ergeben, werden dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Den Haag vorgelegt.
3. Im Falle einer nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Käufer gilt eine wirksame Bestimmung, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
3. Bei unterschiedlichen Auslegungen von Übersetzungen dieser Bedingungen ist der niederländische Originaltext dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.